Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Veränderungen hinsichtlich der in dem Versicherungsschein genannten Fahrzeuge, ihrer amtlichen Kennzeichen oder des Standortes/Geschäftssitzes unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen.
Erhöht sich die Anzahl der Fahrzeuge, ist dies dem Versicherer unverzüglich anzumelden. Versicherungsschutz im Rahmen des Vertrages besteht erst, wenn der Versicherer dies bestätigt hat.