Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Versicherung der Frachtführer-Haftung (AVB Frachtführer 1998)(Fassung Oktober 1998)12. Regreßansprüche des VersicherersDer Versicherer ist berechtigt, gegen Fahrer oder sonstige Erfüllungsgehilfen des Versicherungsnehmers Regreß zu nehmen, wenn diese den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Vor Geltendmachung der Ansprüche hat der Versicherer das Einverständnis des Versicherungsnehmers einzuholen. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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