UNISEX-Tarife ab 21.12.2012
Diese Versicherungen werden bald teurer:

Wenn Sie ab dem 21. Dezember 2012 eine Versicherung abschließen wollen, dann gelten nur noch einheitliche Tarife, so genannte Unisex-Tarife. Das kann für Sie teuer werden.
Hintergrund: 2011 entschied der Europäische Gerichtshof über Verbraucherklagen, die ungleiche Tarife für Frauen und Männer wegen des Verstoßes gegen das Diskriminierungs-Verbot beklagten.
Das bedeutet: Niemand soll nur deshalb mehr für Versicherungen zahlen, weil er einem bestimmten Geschlecht angehört.
Daraus folgt: Viele Versicherungen werden teurer und ab dem 21.12.2012 ist es soweit.
Wie renommierte Verbraucherverbände ausgerechnet haben, steigen Beiträge für Männer um bis zu 40 Prozent. Aber auch Frauen bleiben nicht verschont und zahlen drauf!
Diese Versicherungen sind im Wesentlichen betroffen:

Laut "Finanztest" (Ausgabe September 2012) ändern sich u. a. die folgenden Policen - individueller Check unbedingt erforderlich:
- Berufsunfähigkeitsversicherungen - z. B. bis zu 35 Prozent teurer
- private Rentenversicherungen
- Krankenversicherungen
- Krankenzusatzversicherungen
- Rürup-Verträge
- private Pflegezusatzversicherungen - für Frauen bis zu fünf Prozent günstiger
- Risiko-Lebensversicherungen - für Frauen bis zu 55 Prozent teurer - für Männer bis zu 22 Prozent billiger.
- KFZ-Versicherungen
- Unfallversicherungen
- und weitere....
Wer muss jetzt handeln? JEDER muss jetzt handeln!

Hintergrund: Verträge, die vor dem 21.12.2012 ("Altverträge") abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz.
Das bedeutet für Sie: Wollen Sie sich noch die günstigen Tarife sichern, die vor dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden, gelten die günstigen Regeln auch für die Zukunft.
Wichtig: Sie sollten nichts überhasten. Eine überflüssige Police ist teurer als jeder günstige Tarif. Daher können Sie bei uns erfahren, was für Sie nach dem 21.12.2012 preiswerter oder teurer wird! Sollten Sie schon einen unnötigen "preisgünstigen" Vertrag abgeschlossen haben, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen - bei einer Renten- oder Lebensversicherung können Sie diese sogar innerhalb von 30 Tagen wieder auflösen - wir unterstützen Sie dabei.
Quellenangabe Bilder: © Heino Pattschull - Fotolia.com Heino Pattschull - Fotolia.com © kebox - Fotolia.com kebox - Fotolia.com © Myrlys Stockdale - Fotolia.com Myrlys Stockdale - Fotolia.com © Andrzej Tokarski - Fotolia.com Andrzej Tokarski - Fotolia.com |