Maschinen-Mehrkosten-Versicherung (AMKB)
Grundlage
Anwendungsschwerpunkte:
- Betriebe mit eigener Stromerzeugung
- Fertigungsbetriebe
Ursache der Betriebsunterbrechung:
- Sachschaden im Sinne der Maschinenversicherung
Gegenstand der Versicherung:
- Betriebe mit eigener Stromerzeugung:
- Mehrkosten für Fremdstromzukauf "Arbeitspreis und Leistungsgebühr" oder Einsatz unwirtschaftlicher Anlagen
- Fertigungsbetriebe
- Mehrkosten für den Zukauf von Waren und Dienstleistungen oder Einsatz wenig geeigneter Maschinen
Versicherte Risiken
Produktions-Mehrkosten, bedingt durch Sachschäden an
- Maschinen und
- technischen Anlagen wie zum Beispiel an Werkzeug- und Druckermaschinen.
Versicherte Gefahren
Unvorhergesehen und plötzlich eintretende Schäden an versicherten Sachen wie zum Beispiel durch:
- Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
- Kurzschluß, Überstrom oder Überspannung
- Zerreißen infolge Fliehkraft, Überdruck
- Sturm, Frost, Eisgang
- Versagen von Meß-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
Nicht versicherte Gefahren
Entschädigung wird nicht geleistet für
- Mängel, die zu Versicherungsbeginn bereits vorhanden waren
- dauernde Einflüsse des Betriebes
- Kriegsereignisse, Bürgerkriege, innere Unruhen
- Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Felssturz, Hochwasser, Überschwemmungen oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt
- Streik oder Aussperrung
- Kernenergie
- Brand, Explosion, Blitzschlag oder sonstige Ereignisse, die durch eine Feuerversicherung gedeckt werden können
- Anprall oder Absturz unbemannter Flugkörper
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vom Versicherungsnehmer bzw. dessen verantwortlichen Betriebsleiter
- Diebstahl
Umfang der Entschädigung
Der Versicherer leistet Entschädigung für Mehrkosten, die infolge einer Unterbrechung durch einen Sachschaden an den versicherten Sachen des Betriebes entstehen, wie durch
- Fremdbeschaffung von auf der ausgefallenen Maschine gefertigten Produkten
- Anmietung von Leihgeräten
- Vergabe von Lohnaufträgen
- Bezug von Fremdstrom
während der Dauer der vereinbarten Haftzeit, abzüglich des vereinbarten zeitlichen Selbstbehaltes.
Versicherungssumme
Versicherungssumme ist der Betrag, der innerhalb von 12 Monaten (unabhängig von der vereinbarten Haftzeit!) für die oben genannten Mehrkosten aufzuwenden gewesen wäre, wenn die technische Einsatzmöglichkeit der versicherten Sache(n) in diesem Zeitraum unterbrochen wäre.
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Mehrkosten-Versicherungsbedingungen (AMKB) - Fassung Dezember 1986
Klausel 29 (grundsätzlich zu vereinbaren)
Wichtig: Gültigkeit haben ausschließlich die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.