8. Selbstbehalt § 10 Nr. 9 AMB 91Der gemäß § 10 Nr. 1,2 und 4 bis 8 Abs. 1 ermittelte Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt von € 300,00 gekürzt. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
|
Branchenbeispiele
Downloads
|