ElementarschadendeckungNur die richtige Police bringt Geld für Elementarschäden![]() Das gigantische Erdbeben in Japan und der folgende Tsunami werfen immer wieder Fragen nach dem richtigen Versicherungsschutz auf. Nur wer die richtige Versicherung hat, kann seinen finanziellen Verlust geltend machen. Und es ist Eile angesagt. Grundsätzlich ist bei einer Überschwemmung nur die Elementarschaden-Versicherung zuständig, die als freiwillige Ergänzung zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung oder als Elemantarschadendeckung bei gewerblichen Risiken angeboten wird. Schäden, die nach einem extremen Niederschlagsereignis entstehen, fallen unter diese Versicherung. Hierzu zählen:
Am häufigsten treten Überschwemmungen durch überquellende Flüsse und Bäche durch sintflutartige Regenfälle auf. Allerdings wurden in der letzten Zeit einige Hausbesitzer selbst in bisher ruhigen Zonen von Hochwasser überrascht. So ist in der Nähe von Passau ein Rückhaltebecken für Regenwasser gebrochen und das Wasser hat sein Flussbett in der abschüssigen Straße gesucht. Dabei wurden Keller unter Wasser gesetzt, Fundamente unterspült und Autos wie Pappschachteln durch die Fluten gewirbelt. Nicht alle werden versichertBei Objekten in "gefährdeten Regionen", südöstliches Baden-Württemberg und Raum Altenburg, Gera, Klingental sowie Regionen, die binnen der letzten 10 Jahre unter Wasser gestanden haben (z. B. Köln, Düsseldorf, Dresden) ist Versicherungsschutz nur sehr schwer oder gar nicht zu bekommen. So könnte die Voraussetzung für der Ersatzpflicht bei einem Überschwemmungsschaden die Überschreitung des höchsten bisher gemessenen Pegelstandes sein. Die folgenden Regionen gelten als besonders gefährdet:
(Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Bitte fragen Sie konkret an!) In aller Regel behalten sich Sachversicherer vor, Bewohner der oben genannten Risikogebiete von einer Absicherung auszuschließen. Wo das Überschwemmungspotential am höchsten ist, werden keine Elementarschadendeckungen angeboten. Meist wird der Versicherungsschutz auch dann von den Versicherungen verweigert
Nicht verwechseln mit der Sturm-VersicherungBei Sturmschäden haften Gebäude- oder Inventarversicherungen, wenn die witterungsbedingte Luftbewegung mindestens Windstärke 8 überschritten hat. Das sind etwa 70 Kilometer pro Stunde. Der Nachweis wird allgemein dadurch erbracht, dass auch in der Nachbarschaft Schäden entstanden sind. Allerdings können auch die zuständigen Ämter befragt werden. Diese Versicherung hat jedoch nichts mit der Elementarschaden-Deckung zu tun. Kein Schutz bei Sturmflut und Rückstau oder bei unfertigen GebäudenWenn höhere Gewalt im Spiel ist, werden Schäden prinzipiell nicht erstattet. Dazu zählen Schäden durch Sturmfluten. Aber auch durch Rückstau der Kanalisation entstandene Schäden werden grundsätzlich nicht erstattet. Nur wenige Gesellschaften bieten eine Absicherung dagegen an. Ist ein versichertes Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht benutzbar, besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz. ElementarschadendeckungWichtig ist, dass die Folgen von Hochwasser nicht automatisch durch eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung bzw. einer gewerblichen Versicherung abgedeckt sind, sondern eben nur durch die genannte Elementarschaden-Versicherung. Es gelten folgende Grundsätze:
Was tun im Schadensfall?Zunächst gilt eins: einen klaren Kopf behalten.Zeigen Sie den Schaden unverzüglich bei der Schadensabteilung Ihrer Versicherung oder Ihrem Versicherungsvertreter an - sie sind dafür zuständig, Sie zu unterstützen. Beachten Sie bei der Schadensmeldung die Frist von einer Woche nach Auftreten des Schadens. Erforderliche Schadenminderungsmaßnahmen sofort einleiten. Damit vermeiden Sie mögliche Folgeschäden und Ärger mit der Versicherung. Für den Beweis Ihres Schadens und um die Schadenhöhe zu dokumentieren, sollten Sie Schäden fotografieren oder zerstörte Gegenstände aufheben, damit der Versicherer die Schadenhöhe feststellen kann. In jedem Fall Quittungen vom Kauf der betroffenen Gegenstände vorlegen. © 2021 alle Rechte vorbehalten beim Betreiber bzw. Inhaber dieser Domain
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