Es wird Versicherungsschutz für den Fall geboten, daß VN oder eine versicherte Person von einer anderen Person geschädigt wird und keinen Schadenersatz erlangen kann. Für die Geltendmachung des Schadenersatzanspruches besteht ein subsidiärer Spezial-RS ab einer Forderungshöhe (Streitwert) von mind. 3.000, - €.
Risikoträger für den Spezial-RS ist eine Rechtsschutzversicherung.